Qualzuchten
Als Qualzucht bezeichnet man bei der Züchtung von Tieren die Duldung oder Förderung von Merkmalen, die mit Schmerzen, Leiden, Schäden oder Verhaltensstörungen für die Tiere verbunden sind.
Sie ist für Wirbeltiere in Deutschland nach Paragraph 11b des Tierschutzgesetzes verboten:
§ 11b
(1) Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch bio- oder gentechnische Maßnahmen zu verändern, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei der Nachzucht, den bio- oder gentechnisch veränderten Tieren selbst oder deren Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten.
(2) Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch bio- oder gentechnische Maßnahmen zu verändern, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei den Nachkommen
a) mit Leiden verbundene erblich bedingte Verhaltensstörungen auftreten oder
b) jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder
c) deren Haltung nur unter Bedingungen möglich ist, die bei ihnen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führen.
(3) Die zuständige Behörde kann das Unfruchtbarmachen von Wirbeltieren anordnen, wenn damit gerechnet werden muss, dass deren Nachkommen Störungen oder Veränderungen im Sinne des Absatzes 1 oder 2 zeigen.
(4) Die Absätze 1, 2 und 3 gelten nicht für durch Züchtung oder bio- oder gentechnische Maßnahmen veränderte Wirbeltiere, die für wissenschaftliche Zwecke notwendig sind.
(5) Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates
1. die erblich bedingten Veränderungen und Verhaltensstörungen nach den Absätzen 1 und 2 näher zu bestimmen,
2. das Züchten mit Wirbeltieren bestimmter Arten, Rassen und Linien zu verbieten oder zu beschränken, wenn dieses Züchten zu Verstößen gegen die Absätze 1 und 2 führen kann.
Der Deutsche Tierschutzbund konnte durch jahrelange Aufklärungsarbeit bewirken, dass sich zahlreiche Tierfreunde vor dem Kauf eines Tieres sehr genau erkundigen, ob sie damit möglicherweise die Qualzüchtung von Tieren unterstützen.
Ausgerechnet "Liebhaber", die mit kuriosen Züchtungen auf sich aufmerksam machen wollen, lassen sich dagegen nur schwer zur Abkehr von der Qualzucht bewegen. Die Forderung des Deutschen Tierschutzbundes nach einem bundesweiten Qualzuchtverbot wurde zwar schon 1986 aufgegriffen und im Tierschutzgesetz verankert. Doch die für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Behörden und Gerichte tun sich schwer, das Verbot in die Praxis umzusetzen.
Gutachten als Ausweg
Genau an diesem Punkt setzt das Qualzuchtgutachten an, das nach langem Hin und Her Ende 1999 vom damaligen Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten veröffentlicht wurde. Der Deutsche Tierschutzbund hatte an der Erstellung des Qualzuchtgutachtens von Anfang an mitgearbeitet. Im Gutachten werden für Hunde, Katzen, Kaninchen, Ziervögel und Geflügel konkrete Qualzuchtformen benannt. Es soll Züchtern helfen, Qualzuchten zu vermeiden, und gleichzeitig den Behörden helfen, tierquälerische Züchtungen festzustellen und zu bestrafen. Daneben werden aber auch Maßnahmen wie Zuchtverbote, Tieruntersuchungen vor der Zulassung zur Zucht, Kennzeichnung von Zuchttieren oder das Führen von Zuchtbüchern vorgeschlagen.
Die Empfehlungen des Qualzuchtgutachtens sind für die Züchter nicht von vornherein rechtlich verbindlich. Das heißt, die Züchter können erst gestoppt werden, wenn ein Fall zur Anklage kommt. Damit es gar nicht erst zur Qualzucht kommt, hat der Deutsche Tierschutzbund von Anfang an gefordert, dass die Ergebnisse des Gutachtens rechtlich verbindlich werden und zum Beispiel bei der Zulassung zur Zucht zugrunde gelegt werden.
Zu den Qualzuchten bei Ratten gehören:
Rexratten:
Das Fell ist gekräuselt (gewellt, gelockt), genauso wie auch oft die Vibrissen und Wimpern. Die Wimpern können auch in die Augen wachsen, was dann immer wieder zu Reizungen und chronischen Entzündungen der Augen führt. Durch die gekräuselten Tasthaare können sich die Ratten, gerade im dunkeln, nur noch schlecht orientieren. Außerdem treten bei sehr stark gewellten Fell häufig Abszesse auf, da die Fellspitzen in die Haut stechen. Hält man nun aber „normale“ Farbratten und Rexratten zusammen, dann kann es schon zu Problemen kommen. Bei den Rexratten sieht das Fell ja strubbelig aus und wird von anderen Ratten als gesträubt gedeutet. Dieses kann dann schon zu Kämpfen führen. Ferner sitzen normale Farbratten mit gesträubten Fell da, wenn es ihnen nicht gut geht. Das kann man bei Rexratten leider nicht beobachten.
Dumboratten:
Bei diesen Ratten sind die Ohren seitlich angewachsen und sehr groß. Oft ist auch der Kopf etwas deformiert und der Gehörgang liegt anders, bzw. kann auch abgequetscht werden. Dadurch ist der Hörsinn auch eingeschränkt, b zw. Kann es auch zur Taubheit führen. Durch die Lage der großen Ohren und des gedrungenen Körperbaus , so wie des platten Kopfes und auch ausgeprägten Wulst im Nacken wird vermutet, dass sie auch Skelettverformungen aufweisen. Sollte dieses sich bestätigen, dann kann das zu Beeinträchtigungen des Bewegungsapperates bzw. Schädigungen der Wirbelsäule führen.
Nacktratten / Sphynx / Hairless:
Diese Ratten haben keinerlei, bzw. nur sehr wenig Fell und reagieren auf Nässe und Kälte sehr empfindlich. Sie sind vermutlich auch sehr anfällig gegen Sonneneinstrahlung (Sonnenbrand), wie es bei anderen nackten Tierarten (Hunde, Katzen) erwiesenen ist. Eine Integrationen ist oft nicht möglich, weil Nacktratten wesentlich gefährdeter bei Verletzungen sind durch das fehlende Fell und schon leichte Bisse (Fellziehen z.B. geht ja nicht) führen zu Verletzungen. Sie leiden regelrecht unter Wärme und Kälte. Es fehlen ihnen oft die Wimpern und Barthaare, womit der Tastsinn stark eingeschrängt ist und die Augen keinen Schutz mehr haben. Außerdem scheint es nicht ungewöhnlich zu sein, das Nacktratten-Müttern nicht in der Lage sind, ihre Jungen zu säugen (fehlende Milchproduktion) bzw. zu versorgen. Es kommt daher nicht selten vor, das die Jungen getötet und/oder gefressen werden.
Manx/ Tailless:
Diese Ratten haben keinen Schwanz, bzw nur noch einen kleinen Stummel. Da der Schwanz aber zum Klettern und auch zum Ausgleich der Körpertemperatur benötigt wird sind diese Tiere stark behindert. Vom Körperbau her fehlt diesen Ratten die Taille und das Skelett ist verformt. Der Körper sieht gedrungener aus.
Fazit:
Also überlegt Euch gut, woher Ihr eure Ratten nehmt, bzw. ob es Euch das Wert ist eine Ratte zu nehmen, die eben anders ist, als alle anderen, aber dafür stark behindert. Selbstverständlich habe ich aber auch nichts dagegen, wenn mal jemand ein Notfalltier mit oben genannten Behinderungen aufnimmt, aber die Zucht solcher Ratten muss niemand unterstützen. Das Tier kann nichts dafür, das der Mensch solche abartigen Züchtungen durchführt.